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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.  Sämtliche Preise sind freibleibend und basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation ändern, ist der/die VerkäuferIn berechtigt auch verbindlich anzupassen.

2.  Ein Skontoabzug kann nur anerkannt werden, wenn sämtliche Rechnungen beglichen sind. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Käufers und sind derart vorzunehmen, dass uns die Gutschrift bis spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, für die jeweils überfälligen Beträge Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Tageszinsflusses für Kontokorrentkredite zuzüglich Umsatzsteuer zu beanspruchen. Weiters ist der Käufer verpflichtet alle uns bei Verfolgung unserer Ansprüche auflaufenden Kosten der vorprozessualen und gerichtlichen Eintreibung zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Spesen und Zinsen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche, aus welchen Titel auch immer, zurückzuhalten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung der sonstigen Leistungen im Verzug oder werden schlechte Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Beantragung eines Moratoriums, Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder eine Exekution bekannt, ist die Verkäuferin vorbehaltlich der Geltendmachung anderer Ansprüche berechtigt, sämtliche Rechnungen ab Rechnungsdatum fällig zu stellen und von allen Verträgen zurückzutreten. Bei Aufrechthaltung des Vertrages kann die Verkäuferin weitere Lieferungen oder Leistungen aus laufenden Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers zurückzuhalten und Vorauszahlung verlangen. Im Falle der Nichteinhaltung von Vertragsverpflichtungen seitens des Käufers, insbesondere bei Eintritt des Terminverlustes, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware aus der Verwahrung des Käufers allenfalls unter Öffnung von Verschlüssen selbst wegzunehmen und verzichtet der Käufer auf das Recht der Besitzstörungsklage aus diesem Titel und auf die Einwendung, dass die Vorbehaltsware zur Aufrechterhaltung seines Betriebes nötig ist . Eine solche Maßnahme dient lediglich der Sicherstellung der Verkäuferin und gehen alle damit zusammenhängend Kosten zu lasten des Käufers. Die Annahme von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

3.  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Verkäuferin und darf erst nach vollständiger Bezahlung an die Verkäuferin, dem Verbraucher ausgeliefert werden.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1.  Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma der Verkäuferin in Gmunden.

 

LIEFERUNG

1.  Für jeden einzelnen Auftrag oder Abruf bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten.

2.  Die Lieferfrist, die stets nur als annähernd zu betrachten ist, gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hinsicht, wie Fälle höherer mangelnde Transportmöglichkeit, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Schlechtwetter und dgl. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit nicht überschritten, doch entbinden derartige unvorhergesehene Hindernisse die Verkäuferin von der rechtzeitigen Erfüllung ohne Einschränkung ihres Rechtes auf Nachlieferung, sowie von allen aus verzögerten oder nicht durchgeführte Lieferungen, etwa abzuleitenden Ansprüchen auf Schadensersatz Gewinnentgang oder Verzugsstrafe.

3.  Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.

4. Zur Sicherstellung der Ersatzansprüche hat sich der Käufer Beanstandungen auf dem Lieferschein vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen bzw. Tatbestandsaufnahme beim zuständigen Empfangsbahnhof zu beantragen.

 

GARANTIE

1. Die Garantie unserer Geräte besteht während eines Zeitraumes von 12 Monaten. Bei Traktorseilwinden wird auf den Kupplungsbelag eine Garantiezeit von 3 Jahren eingeräumt. (Ausgenommen bei einem verschmierten Belag). Im Falle einer Reklamation und/oder bei Ersatzteilbestellungen – ausgenommen Zubehör – ist unbedingt die Fabrikationsnummer anzugeben.

Bei Garantie ist zu beachten:

(a) KMB übernimmt die Garantie nur, wenn durch uns oder mit unserem Einverständnis durch Dritte die Teile ausgetauscht werden.

(b) Folgeschäden wie Arbeitsunfall können auf keinen Fall übernommen werden.

(c)  Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile, wie z.B. hydraulische Schläuche und Seile, sowie eventuell in Anspruch gestellte Kilometerabrechnungen.

(d) Bitte senden Sie uns im Falle einer Garantie, die Garantiekarte mit eingetragenem Rechnungsdatum und/oder die Rechnung über das gekaufte Gerät.

(e) Bei Ersatzteilbestellungen bitte Ersatzteilnummer bekanntgeben und in der Garantiezeit den beschädigten Teil retournieren.

(f) Ort der Garantieerfüllung ist ausschließlich Vorchdorf OÖ, sollen im Auftrag des Bestellers Garantieleistungen am Ort des Betreibers erbracht werden, so werden die Kosten für Fahr, Reisezeit und Auslösung in Rechnung gestellt.

 

SONSTIGES

1. Etwaige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn Sie schriftlich bestätigt werden

2. Diese Verkaufbedingungen sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sofern sie in Ausnahmefällen Rechtsgeschäften mir Verbrauchern gemäß § 1. Abs. 1, Z.2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBI: Nr. 140/79, zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstückes dieses Gesetzes zuwiderlaufen.

 

Die AGBs sind gültig ab 01.07.2010

Sie können sich hier unsere AGBs als PDF herunterladen